Stipendienerneuerung
Sie können das Gesuch elektronisch ausfüllen und uns per Mail oder per Post senden. Vergessen Sie bitte nicht, es zu unterzeichnen, wobei Sie bei der elektronischen Übermittlung die Seite mit der Unterschrift scannen dürfen.
Einreichefrist ist jeweils der 31. Dezember. Falls Sie das Gesuch elektronisch einreichen, sind folgende Beilagen ebenfalls zu übermitteln:
- Steuerveranlagungsberechnung Kantons- und Gemeindesteuer Gesuchsteller/in
- Steuerveranlagungsberechnung Kantons- und Gemeindesteuer der Eltern
- Studienbescheinigung für das laufende Semester
- Bestätigung/Auflistung über Erwerbseinkünfte (während Studienzeit)
- Stipendienentscheide (staatliche und/oder weitere)
Wenn Sie uns die Dokumente in maximal 1-2 PDFs zustellen, erleichtern Sie uns die Arbeit.